CJG Jakob-van-Gils-Schule
Informationen für Eltern
Aufnahmevereinbarung
Zwischen Lehrern, Schülern und Schülerinnen, Eltern, Personensorgeberechtigten und Bezugserziehern besteht für jeden unserer Schüler folgende Aufnahmevereinbarung:
Wir verstehen die schulische Entwicklung der Schüler und Schülerinnen als gemeinsame Aufgabe von Elternhaus/Gruppe und Schule. Unser Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit Schüler und Schülerinnen zu ermutigen und zu stärken und sie in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung optimal zu fördern.
Die Lehrer sagen zu,
- die Schüler und Schülerinnen in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung zu fördern.
- es jedem Schüler, jeder Schülerin zu ermöglichen, sein Lern- und Leistungspotenzial auszuschöpfen.
- für die Sicherheit und das Wohl der Schüler und Schülerinnen zu sorgen und sie gerecht zu behandeln.
- regelmäßigen Kontakt zum Elternhaus/zur Gruppe zu pflegen und Erziehungsfragen zu unterstützen.
Die Schüler sagen zu,
- am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen und das soziale Gefüge nicht zu stören.
- die Schulordnung zu akzeptieren.
- die Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen.
- das erforderliche Unterrichtsmaterial jeden Tag mitzubringen.
- das Eigentum anderer zu akzeptieren und mit dem Schuleigentum sorgfältig umzugehen.
Die Eltern, Personensorgeberechtigten oder Bezugserzieher*innen sagen zu,
- die Werte und Regeln, die an der Schule gelten, zu achten.
- dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind regelmäßig und pünktlich mit den notwendigen Lehrmitteln ausgestattet zum Unterricht erscheint.
- die Informationsangebote der Schule – insbesondere die Elternsprechtage – regelmäßig wahrzunehmen.
- entsprechend ihrer Möglichkeiten die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.
- während der Schulzeit jederzeit telefonisch erreichbar zu sein.
- dass sie bei schweren Regelverstößen bereits sind, ihr Kind vorzeitig vom Unterricht abzuholen.
Ein typischer Schultag
Unsere externen Schüler und Schülerinnen kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Schülerspezialverkehr zur Schule.
Der Unterricht beginnt jeden Morgen je nach Schulstandort um 8.00 Uhr bzw. 8.20 Uhr.
Die Schüler und Schülerinnen treffen sich in den Klassen und beginnen ihre Arbeit nach Stundenplan. Grundlage für die Zusammensetzung der Stundenpläne sind die Vorgaben der Primarstufe bzw. der Bildungsgänge der Sekundarstufe 1.
Der Lerngruppenlehrer*in gestaltet den Stundenplan unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse seiner/ihrer Lerngruppe. In Konferenzen finden u.a. der Austausch über die Gestaltung des Tages- bzw. Wochenablaufes statt.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
Der Schultag wird von 2 Pausen unterbrochen, die als aktive Pausen konzipiert, sowohl Bewegungsangebote (auf dem Pausenhof und in der Turnhalle), als auch Rückzugsmöglichkeiten (in den Klassenräumen) bieten.
Der Unterricht endet aufgrund des gebundenen Ganztags an zwei Tagen um 15:00 Uhr (bzw. 15:05 Uhr) ; an den restlichen Tagen um 12.20 Uhr (12.35 Uhr) bzw. 13.10 Uhr (13.20 Uhr).
Der Unterricht der Schüler und Schülerinnen wird regelmäßig bereichert durch:
- Gottesdienste
- Feste und Feiern
- Ausflüge (z.B. Schwimm- und Eisstadion, Flora, Zoo, Skater-Bahn, Phantasialand)
- Klassenfahrten
- gemeinsames Frühstücken
- Arbeitsgemeinschaften zu verschiedenen Themen (z.B. Fußball, Basketball, Tischtennis, Dart, Sportspiele, Schach, Backgammon, Kochen, Musik, Kunst, Mofa-Führerschein, Tierheim, Theater, Stadtrundgänge, usw.),
- Öffentlichkeitsarbeit (Marktstände in der Fußgängerzone, Auftritte, z.B. im Rahmen des Domfestes, Tag des offenen Denkmals, Teilnahme an Ausstellungen)
- Betriebspraktika
- Versammlungen der Schülermitverwaltung
CJG Jakob-van-Gils-Schule
Van-Gils-Straße 10
50126 Bergheim-Zieverich
Tel. 02271 4741-46
Fax 02271 4741-55
schule(at)cjg-hsg.de